Baurecht

Unter Baurecht versteht man alle in Gesetz und Verordnung enthaltenen Vorschriften über das Bauen. Der Grundeigentümer wird durch sie in der freien Verfügung über sein Grundeigentum beschränkt (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen).

Das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht beruht immer auf einer gesetzlichen Grundlage. Es schützt in erster Linie die öffentlichen Interessen. Das öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat (Bund, Kantone, Gemeinden) und dem Privaten. Es findet seine Grundlage im baurechtlichen Verfahren.
Das öffentliche Baurecht ist zwingendes Recht, d. h. Bauwillige müssen sich an die öffentlichen Bauvorschriften halten.

Beispiel: Grenzabstandsvorschriften, Nutzungsziffern

Das private Baurecht

Das private Baurecht beruht auf einem Vertrag zwischen zwei Parteien. Es schützt privates Interesse und bleibt daher im baurechtlichen Verfahren unberücksichtigt. Privates Baurecht ist nicht zwingend und kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.

Beispiel: Privates Bauverbot, Näherbaurecht.