Das Baugesuch
Mit dem Baugesuch wird das baurechtliche Verfahren eingeleitet. Baugesuche haben alle Unterlagen zu enthalten, welche für die Beurteilung des Vorhabens nötig sind. In der Regel sind dies Kopie aus dem Grundbuchplan (Katasterkopie), Grundrisse, Fassaden- und Schnittpläne, Umgebungsplan, Berechnungen (Ausnützung, Parkplätze, Gesamtnutzfläche usw.), Grundbuchauszug, Baugesuchsformular sowie Projektbeschrieb (§ 310 PBG). Die Unterlagen sind wenigstens 3fach einzureichen. Sofern die Be-urteilung des Projekts dies erfordert, können die Baube-hörden auch Modelle und/oder Perspektiven sowie Fotomontagen verlangen.
Das Baugesuchsformular
(Angaben gelten nur für den Kanton Zürich)
gibt Auskünfte über
- die am Verfahren beteiligten Personen (Gesuchsteller, Vertreter, Grundeigentümer)
- das geplante Bauvorhaben die vom Gesuch betroffenen Grundstücke
- samt deren Rahmenbedingungen (Zone, Fläche usw.)
- die vom Gesuch betroffenen Gebäude
- die alte und neue Ausnützung
- vorhandene und neue Parkplätze
- die geplanten technischen Installationen (Heizung usw.)
-
allfällig ersuchte Ausnahmebewilligungen
Baugesuchsformulare gibts hier
Grundbuchauszug
(Angaben gelten nur für den Kanton Zürich)
Das Grundbuchamt (Notariat) führt das Grundbuch. Aus dem Grundbuch ist jederzeit erkennbar, wem welche Rechte an einem Grundstück zustehen. Der Grundbuchauszug ist daher einem Baugesuch beizulegen.
Pläne und deren Inhalt
(Angaben gelten nur für den Kanton Zürich)
Katasterplan M 1:500 ev. 1:1000
Der Katasterplan ist ein Produkt der amtlichen Vermessung. Das Bundesrecht schreibt den minimalen Inhalt dieses Planes vor. Katasterpläne (Katasterkopien) dürfen nicht kopiert werden.
Bei grösseren Überbauungen können in Absprache mit der örtlichen Baubehörde auch Pläne im M 1:200 eingereicht werden.
Bei grösseren Überbauungen können in Absprache mit der örtlichen Baubehörde auch Pläne im M 1:200 eingereicht werden.
Neben den Angaben über die Höhen des gewachsenen und gestalteten Bodens werden darin auch Aussagen über die Gestaltung und Nutzweise des Umschwunges gemacht.
Darstellung der Pläne
Zur besseren Übersicht sind folgende Darstellungen vorgeschrieben: Katasterplan: Bestehendes schwarz, Neu- und Umbauten rot, Abbruch gelb; Grundriss-, Schnitt- und Fassadenpläne: Neubauten/Bestehendes schwarz, Um-bauten rot, Abbruch gelb. Die Grund- und Schnittpläne sind mit den Inhalten - Mauern und Wände samt Öffnungen und Türen, Treppen- und Gangbreiten, Raumhöhen, Boden- und Fensterflächen, Nutzweise und Zweckbestimmung der Räume - zu versehen. Aus den Fassadenplänen muss
neben der Darstellung der Fassaden auch die Dachform und -gestaltung ersichtlich sein. Sie enthalten zudem Angaben über den gewachsenen und gestalteten Boden.
Weitere Unterlagen
Ausnützungsberechnung, Abstellplatznachweis, Nachweis der energetischen Massnahmen (so genannter Papagei), Kanalisationspläne Wird eine Ausnahmebewilligung beansprucht, ist die Begründung beizufügen.


